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Bildschirmarbeitsplatzbrille – Ihr Anspruch, Ihre Vorteile

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Ratgeber

Spezialbrille für den Bildschirm – auf Arbeitgeberkosten

Arbeitnehmer mit Sehanforderungen am Bildschirmarbeitsplatz können eine spezialisierte Sehhilfe auf Kosten des Arbeitgebers erhalten. Diese Bildschirmarbeitsplatzbrille unterscheidet sich grundlegend von einer Standard-Lesebrille: Sie ist auf den typischen Bildschirmabstand von 50 bis 80 Zentimetern optimiert.

Haben Sie Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille – und wie beantragen Sie sie?

Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Grundlagen, den Antragsprozess und warum Marle Optik direkt mit Firmen abrechnet.

Auf einen Blick

  • Beschäftigte mit mindestens vier Stunden täglicher Bildschirmarbeit haben gesetzlichen Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille – das betrifft schätzungsweise zehn Millionen Arbeitnehmer in Deutschland.
  • Der Antragsprozess läuft über Arbeitgeber und Betriebsarzt, bevor der Optiker einbezogen wird.
  • Marle Optik & Akustik rechnet direkt mit Firmen ab und unterstützt beim gesamten Prozess.

Was ist eine Bildschirmarbeitsplatzbrille?

Diese Sehhilfe konzentriert sich auf den Sehbereich zwischen 50 und 80 Zentimetern Bildschirmabstand sowie auf Dokumente am Schreibtisch. Spezielle Gläser verbessern den Nah- und Zwischenbereich im Vergleich zu Standard-Gleitsichtbrillen. Das ermöglicht ermüdungsfreies Arbeiten über den ganzen Tag.

Eine Standard-Lesebrille korrigiert ausschließlich den Nahbereich. Wer mit ihr auf den Bildschirm schaut, sieht oft unscharf oder muss den Kopf in eine unergonomische Position bringen. Die Bildschirmarbeitsplatzbrille löst genau dieses Problem.

Unsere Meisteroptiker messen beim Termin in der Filiale den genauen Sehbedarf für Ihren Arbeitsplatz – inklusive Bildschirmabstand und Sitzposition.

Wer hat Anspruch?

Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) bildet die rechtliche Grundlage. Nach DGUV-Regel 215-100 haben Beschäftigte mit mindestens vier Stunden täglicher Bildschirmarbeit Anspruch. Voraussetzungen:

Regelmäßige Bildschirmarbeit als wesentlicher Tätigkeitsteil, ärztliche Bestätigung, dass eine spezielle Sehhilfe notwendig ist, und unzureichende Eignung der vorhandenen Sehhilfe für die Bildschirmarbeit.

Die Kosten für Sehtests übernimmt immer der Arbeitgeber. Den Brillenanteil muss er ebenfalls tragen – in angemessener Höhe. Für eine hochwertigere Fassung trägt der Arbeitnehmer die Differenz selbst. Der Eigenanteil lässt sich als Werbungskosten steuerlich absetzen.

Der Antragsprozess Schritt für Schritt

Der Ablauf ist klar strukturiert und dauert in der Regel wenige Wochen:

Zuerst kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber und fordern einen Untersuchungsschein an. Dann suchen Sie einen Augenarzt oder Betriebsarzt auf, der die Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille feststellt. Die ärztliche Bescheinigung legen Sie dem Arbeitgeber vor. Danach kommen Sie zu uns in die Filiale für Messung und Anfertigung. Die Rechnung reichen Sie beim Arbeitgeber zur Erstattung oder direkten Zahlung ein.

Marle Optik & Akustik bietet Unternehmensservice an: Wir stellen Bestellscheine aus, rechnen direkt mit Firmen ab und sorgen für einen schnellen, unkomplizierten Ablauf. In allen fünf Fachgeschäften in Zörbig, Leipzig, Ditzingen, Gerlingen und Rosenheim.

Häufige Fragen zur Bildschirmarbeitsplatzbrille

Lesebrillen korrigieren nur den Nahbereich – mit ihr sehen Sie auf dem Bildschirm oft unscharf oder müssen den Kopf unergonomisch neigen. Die Bildschirmarbeitsplatzbrille optimiert gezielt den Zwischenbereich für Bildschirmabstand und Bürotätigkeit.

Zuerst zum Arbeitgeber für den Untersuchungsschein, dann zum Betriebsarzt oder Augenarzt für die Notwendigkeitsfeststellung. Erst danach kommen Sie zu uns – dann fertigen wir die Brille auf Grundlage der ärztlichen Bescheinigung an.

Der Arbeitgeber muss angemessene Kosten tragen. Typische Festbeträge liegen zwischen 80 und 200 Euro, abhängig von Bundesland, Tarifvertrag und Branche. Für eine höherwertige Fassung tragen Sie die Differenz selbst.

Ja, der Eigenanteil lässt sich als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Einen Steuerberater hinzuziehen empfiehlt sich für die genaue Klärung.

Bei stark variierenden Bildschirmabständen empfiehlt sich ggf. eine separate Brille pro Arbeitsplatz. Unsere Meisteroptiker beraten Sie dazu in der Filiale.

Ja. Wir bieten Direktabrechnung mit Firmen an und stellen Bestellscheine aus. Das vereinfacht den Prozess für Arbeitnehmer und Personalverantwortliche. Sprechen Sie uns an.

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